Per 01.01.2021 werden die Förderungen im Bereich E-Mobilität fortgesetzt. Allerdings gibt es im Vergleich zu 2020 einige Änderungen. Förderanträge (Bundesförderung) können nun bis 31.03.2022 gestellt werden.
Weiterhin gilt, dass sich die Förderung für E-Fahrzeuge aus einem Anteil der Autoimporteure (bzw. Sportfachhandel bei (E-) Lastenräder), einem Bundesbeitrag und einer etwaigen NÖ Landesförderung zusammensetzt.
Folgend die wichtigsten Änderungen und Links:
Zielgruppe: Private
- E-Auto: € 2.000,– + € 3.000,– -> € 5.000,–
Die NÖ Landesförderung für Private wurde 2021 NICHT verlängert. - E-Ladeinfrastruktur ist für die Förderfähigkeit nicht mehr zwingend mit einem E-Autokauf zu kombinieren.
- Link zur Bundesförderung für Private >>hier<<
Zielgruppe: Unternehmen, Organisationen/Vereine und Kommunen
- E-Auto: € 2.000,– + € 2.000,– -> € 4.000,–
- Die NÖ Landesförderung (+ € 1.000,–) gilt NUR mehr für Unternehmen/Organisationen der gewerblichen Wirtschaft.
- Die Förderung für E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse und E-Lastenräder startet erst mit Februar 2021.
- Link zur Bundesförderung für Unternehmen, Vereine/Organisationen, Kommunen >>hier<<
- Link zur NÖ Landesförderung (nur für Unternehmen!) >>hier<<
Eine kompakte Zusammenfassung über alle Förderungen findet sich >>hier<<
Die KEM Energie³ steht gerne für diesbezügliche Informationsanfragen und Förderberatung zur Verfügung.
AP: Norbert Koller / n.koller@energiepark.at / 02162 68100 21