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KEM-Infoecke

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Die Förderungen für Sanierung und Raus aus Öl & Gas wurden vorzeitig beendet!

Für einkommensschwache Haushalte kann der Heizungstausch weiterhin mit bis zu 100% gefördert werden!

Die Förderung kann dabei bis zu den folgenden max. Kostenobergrenzen gewährt werden:

  • Pellets- Hackgutkessel: 36.180 €
  • Installation Luftwärmepumpe: 25.586 €
  • Installation Sole/Wasser Wärmepumpe: 37.550 €

Voraussetzungen für die Förderung sind: die Zugehörigkeit zum untersten Einkommensdrittel, der Bezug von Sozialleistungen oder das Vorliegen einer ORF Beitragsbefreiung. Genaueres können Sie unter www.sauber-heizen.at nachlesen.

Weitere Informationen zur ausgelaufenen Förderaktion Heizungstausch gibt es unter:

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/kesseltausch-ein-zweifamilienhaus 

Weitere Informationen zur ausgelaufenen Förderaktion Sanierungscheck gibt es unter:

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sanierungsscheck-ein-zweifamilienhaus-und-reihenhaus-2023/2024

Energiegemeinschaften – gemeinsam regionale Energie nutzen

Regional produzierte Erneuerbare Energie gemeinschaftlich nutzen – das ist der Grundgedanke von Erneuerbaren Energiegemeinschaften. Als zentraler Themenschwerpunkt in der KEM-Energie³ wird versucht das Thema Energiegemeinschaften auf den unterschiedlichen Ebenen aufzuarbeiten.

Auf Gemeindeebene konnte Höflein bereits eine Energiegemeinschaft gründen. Die Teilnahme steht für alle interessierten Bürger:Innen offen. Mehr Informationen gibt es unter:

https://energiegemeinschaften.ezn.at/hoeflein

Sollten Sie generelle Fragen zu dem Thema haben, als auch selbst überlegen eine Energiegemeinschaft zu gründen, beraten wir Sie gerne!

Weitere Informationen zu dem Thema Energiegemeinschaften gibt es unter:

https://energiegemeinschaften.gv.at/ 

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Quelle: Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds

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Quelle: by Oleksandr Ryzhkov on Freepik

PV-Anlage & Speicher

Die Umsatzsteuer-Befreiung für PV-Anlagen wurde vorzeitig abgeschafft! Für Anlagen die nach dem 1.April 2025 in Betrieb genommen werden, ist wieder die Umsatzsteuer von 20% zu bezahlen.

Durch diese Änderung wird wieder das frühere Förderverfahren durch die EAG-Abwicklungsstelle wieder schlagend. Hier können Sie zu den jeweiligen Fördercalls Anträge auf eine PV-Investitionsförderung oder Marktprämie einreichen.

Mehr Informationen dazu:

https://www.eag-abwicklungsstelle.at/