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Reparaturbonus

Änderung beim Reparaturbonus: Ab September auch für Fahrräder möglich

Der Reparaturbonus ist eine Förderung des Klimaministeriums, die die Reparaturen von defekten Elektrogeräten fördert und so die Wegwerfquote verringern soll. Oft ist es für Private günstiger ein neues Gerät anzuschaffen, als ein Altes reparieren zu lassen. Das führt allerdings unweigerlich zu unnötigem Elektromüll. Der Reparaturbonus spricht genau dieses Problem an und fördert Reparaturen von Elektrogeräten mit 50% der Kosten, bzw. maximal 200€.

Jetzt Neu: Bisher konnten ausschließlich Reparaturen an Elektrogeräten mit dem Bon gefördert werden, darunter etwa auch E-Bikes. Fahrräder waren davon ausgeschlossen. Ab September gilt der Reparaturbonus aber auch für Fahrräder!

So geht’s: 
Reparaturbon auf der Website des Bundesministeriums erstellen und herunterladen. Den Bon bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einlösen. Volle Rechnungssumme bezahlen. Der Förderbeitrag wird im Nachgang auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Hier kann der Reparaturbonus für Elektrogeräte und Fahrräder (ab September) beantragt werden.