Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat entschieden, dass die Erhebung von Netzzutrittspauschalen durch Netzbetreiber in vielen Fällen unzulässig war. Wenn Sie eine Erzeugungsanlage >20kW besitzen, für die von Seiten des Netzbetreibers diese Pauschale verrechnet wurde, ohne, dass dabei unmittelbare Aufwände entstanden sind (z.B. durch bauliche Maßnahmen), dann sind Sie rückzahlungsberechtigt.
Die österreichischen Netzbetreiber akzeptieren das Urteil und bereiten automatische Rückzahlungen an die betroffenen Kund:innen vor. Auch bereits verjährte Fälle sollen auf Kulanzbasis erstattet werden. Eine Kontaktaufnahme seitens der Kund:innen ist nicht nötig.