Links überspringen

Förderungen

Hier werden derzeitige Förderungen vorgestellt

Sauber Heizen für Alle 2025

Für einkommensschwache Haushalte kann der Heizungstausch mit bis zu 100 % gefördert werden! Die Förderung kann dabei bis zu den folgenden max. Kostenobergrenzen gewährt werden: Pellets- Hackgutkessel: 36.180 € Installation Luftwärmepumpe: 25.586 € Installation Sole/Wasser Wärmepumpe: 37.550 € Voraussetzungen für die Förderung sind etwa: die

Raus aus Öl & Gas

ACHTUNG - neue Förderanträge derzeit nicht möglich! Bereits genehmigte Förderansuchen laufen weiter. Die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ 2023/2024 unterstützt den Austausch von fossilen Heizsystemen in Einfamilienhäusern. Gefördert wird der Umstieg von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärme. Die

Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen

Bei der Beauftragung einer PV-Anlage (ggf. mit Speicher) werden 20% vom Bruttopreis (die Umsatzsteuer) direkt beim Anbieter abgezogen. Sie müssen keinen eigenen Förderantrag stellen. Die Umsatzsteuerbefreiung löst den EAG Investitionszuschuss ab. Gültig bei Beauftragung bis Ende 2025 und nur auf Anlagen <35kWp. Achtung: Speicher alleine

Sanierungsbonus

ACHTUNG - neue Förderanträge derzeit nicht möglich! Bereits genehmigte Förderansuchen laufen weiter. Sie wollen Ihr Eigenheim sanieren? Holen Sie sich bis zu 50% Sanierungsbonus! Der Sanierungsbonus 2023/2024 fördert thermische Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, die älter als 15 Jahre sind. Privatpersonen können Förderungen

Reparaturbonus

Änderung beim Reparaturbonus: Ab September auch für Fahrräder möglich Der Reparaturbonus ist eine Förderung des Klimaministeriums, die die Reparaturen von defekten Elektrogeräten fördert und so die Wegwerfquote verringern soll. Oft ist es für Private günstiger ein neues Gerät anzuschaffen, als ein Altes reparieren zu lassen.

Energiegemeinschaften – Mehrfachteilnahme

Energiegemeinschaften - seit April auch Mehrfachteilnahme möglich! Egal ob Bürgerenergiegemeinschaft, Erneuerbare Energiegemeinschaft oder Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, nun ist es möglich an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig teilzunehmen. Das gilt sowohl für Einspeiser, als auch für Verbraucher. Die Mehrfachteilnahme ermöglicht es den Mitgliedern, von mehreren Energiequellen gleichzeitig