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Energiegemeinschaften – Mehrfachteilnahme

Energiegemeinschaften – seit April auch Mehrfachteilnahme möglich!

Egal ob Bürgerenergiegemeinschaft, Erneuerbare Energiegemeinschaft oder Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, nun ist es möglich an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig teilzunehmen. Das gilt sowohl für Einspeiser, als auch für Verbraucher.

Die Mehrfachteilnahme ermöglicht es den Mitgliedern, von mehreren Energiequellen gleichzeitig zu profitieren und dadurch noch unabhängiger zu werden. Zudem wird der Verbrauch an regional erzeugtem, erneuerbarem Strom gefördert.

Um an mehreren Energiegemeinschaften gleichzeitig teilzunehmen sind folgende Punkte zu beachten:

  • offizielles Mitglied in allen Energiegemeinschaften
  • in Stammdatenbank aller Energiegemeinschaften als Mitglied angelegt
  • Teilnahme aller Mitgliedschaften beim Netzbetreiber bestätigt
  • Teilnahmefaktor (Anteil des Stroms je Energiegemeinschaft – wird von der Energiegemeinschaft bestimmt) bei jeder Energiegemeinschaft festgelegt

Weiterführende Informationen findest du hier.