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Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen

ACHTUNG: Umsatzsteuerbefreiung für PV Anlagen vorzeitig abgeschafft!
Bei der Beauftragung einer PV-Anlage (ggf. mit Speicher) werden 20% vom Bruttopreis (die Umsatzsteuer) direkt beim Anbieter abgezogen. Sie müssen keinen eigenen Förderantrag stellen. Das gilt nur mehr für PV Anlagen die vor dem 6.März 2025 bestellt wurden, oder für Anlagen die vor dem 1.April 2025 fertig installiert und in Betrieb genommen wurden. Anlagen die ab dem 1.April in Betrieb genommen werden fallen wieder 20% Umsatzsteuer an.
Die Umsatzsteuerbefreiung löst den EAG Investitionszuschuss ab.
Nur gültig für Anlagen <35kWp.
Achtung: Speicher alleine sind nicht förderfähig!