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Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen

Bei der Beauftragung einer PV-Anlage (ggf. mit Speicher) werden 20% vom Bruttopreis (die Umsatzsteuer) direkt beim Anbieter abgezogen. Sie müssen keinen eigenen Förderantrag stellen.
Die Umsatzsteuerbefreiung löst den EAG Investitionszuschuss ab.
Gültig bei Beauftragung bis Ende 2025 und nur auf Anlagen <35kWp.
Achtung: Speicher alleine sind nicht förderfähig!